Stripperin und Stripper für professionellen Partystrip - seriöse Stripshows - Strip in Nrw - Stripperin NRW + Stripper NRW günstig buchen Stripteaseagentur NRW: Stripperin-NRW - Stripper-NRW - Stripperin Düsseldorf - Stripperin Krefeld - Stripperin Köln - Stripperin Dortmund - Stripperin Willich - Stripperin Bochum - Stripperin Münster - Stripperin Duisburg - Stripperin Essen - Stripperin Wuppertal - Stripperin Bonn - Stripperin Aachen - Stripper Mönchengladbach - Stripperin Hannover - Stripperin Oldenburg - Stripperin Bottrop - Stripperin Velbert - Stripperin Wissen - Stripperin Ennepetal - Stripperin Siegen - Stripperin Lengerich - Stripperin Lüdenscheid - Stripperin Venlo - Stripperin Gelsenkirchen - Stripperin Herzberg - Stripper Krefeld - Stripper Dortmund - Stripper Köln - Stripper Gütersloh - Stripper Solingen - Stripper Bremen - Stripper Harschbach - Stripper Osnabrück
 

Stripteaseagentur NRW - Stripperin + Stripper

HOME | STRIPPERIN-NRW | STRIPPER-NRW | INFOS | BUCHUNGSANFRAGE | BEWERBUNG | IMPRESSUM | KONTAKT
Trans
 
 
Stripperin und Stripper für professionellen Partystrip - seriöse Stripshows - Strip in Nrw - Stripperin NRW + Stripper NRW günstig buchen Stripteaseagentur NRW: Stripperin-NRW - Stripper-NRW - Stripperin Düsseldorf - Stripperin Krefeld - Stripperin Köln - Stripperin Dortmund - Stripperin Willich - Stripperin Bochum - Stripperin Münster - Stripperin Duisburg - Stripperin Essen - Stripperin Wuppertal - Stripperin Bonn - Stripperin Aachen - Stripper Mönchengladbach - Stripperin Hannover - Stripperin Oldenburg - Stripperin Bottrop - Stripperin Velbert - Stripperin Wissen - Stripperin Ennepetal - Stripperin Siegen - Stripperin Lengerich - Stripperin Lüdenscheid - Stripperin Venlo - Stripperin Gelsenkirchen - Stripperin Herzberg - Stripper Krefeld - Stripper Dortmund - Stripper Köln - Stripper Gütersloh - Stripper Solingen - Stripper Bremen - Stripper Harschbach - Stripper Osnabrück ...
Stripteaseagentur NRW - HOME !
Stripteaseagentur NRW - STRIPPERIN !
Stripteaseagentur NRW - STRIPPER !
Stripteaseagentur NRW - INFOS !
Stripteaseagentur NRW - BUCHUNGSANFRAGE !
Stripteaseagentur NRW - BEWERBUNG !
Stripteaseagentur NRW - KONTAKT !
Stripteaseagentur NRW - IMPRESSUM !
Stripteaseagentur NRW - AGBs !

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Stripteaseagentur NRW:

Für sämtliche Geschäfte zwischen dem Auftraggeber und der .... http://www.stripperin-stripper.de (nachfolgende Agentur benannt) gelten ausschließlich diese "Geschäftsbedingungen". Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind nur dann wirksam, wenn sie von der Agentur ausdrücklich und schriftlich anerkannt werden.
Mündliche Nebenabreden wurden nicht getroffen. Von diesen "Geschäftsbedingungen" abweichende oder diese ergänzende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform, ebenso das Abgehen von der Schriftform.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unerlaubt oder unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht.
Die unwirksame Bestimmung ist vielmehr so auszulegen bzw. zu ersetzen, dass der angestrebte Zweck möglichst weitgehend erreicht wird.

Vertragsgrundlagen
Grundlage des Auftragsverhältnisses ist der jeweilige Veranstaltungsvertrag, in dem alle vereinbarten Dienstleistungen (Leistungsumfang) sowie die Vergütung festgehalten werden sowie ergänzend diese "Geschäftsbedingungen", sofern im Veranstaltungsvertrag keine davon abweichende Regelung getroffen wurde.
Die Angebote der Agentur sind freibleibend. Der Auftrag kommt entweder auf der Basis eines Pauschalauftrages, wenn dies im Veranstaltungsvertrag ausdrücklich so vereinbart wurde, oder auf der Basis eines unverbindlichen Kostenvoranschlages zustande. Überschreitungen des Kostenvoranschlages aufgrund von erhöhten Aufwendungen bis einschliesslich 20% gelten vom Auftraggeber bereits vorab als genehmigt. Ansonsten wird die Agentur den Auftraggebern auf eine wesentliche Erhöhung der Kosten hinweisen. Die Kostenüberschreitung gilt als vom Auftraggebern genehmigt, wenn der Auftraggeber nicht binnen drei Tagen nach diesem Hinweis schriftlich widerspricht und gleichzeitig mögliche Kosteneinsparungen durch kostengünstigere Alternativen bekannt gibt.
Aufträge des Auftraggebers gelten erst durch schriftliche Auftragsbestätigung der Agentur als angenommen, sofern die Agentur nicht - etwa durch Tätigwerden auf Grund des Auftrages - zu erkennen gibt, dass er/sie den Auftrag annimmt.
Sollte der vom Auftraggeber ausgesuchte Künstler/in am Veranstaltungstag nicht zu Verfügung stehen, erkrankt, verbucht, verhindert sein, oder wenn der Künstler den Termin aus anderen Gründen nicht wahrnehmen kann, stellt die Agentur sofern es möglich ist ohne Absprache einen Ersatzkünstler.

Umkleidemöglichkeiten
Der Auftraggeber stellt eine der Anzahl der gebuchten Tänzer/innen und der jeweiligen Witterung entsprechende geeignete Umkleidemöglichkeit in unmittelbarer Nähe zur Auftrittsfläche kostenfrei zur Verfügung. Diese Umkleidemöglichkeit muss der Anzahl der Tänzer/innen ausreichende Bestuhlung und Ablagemöglichkeiten (Tische und wenn möglich Garderobenständer) sowie einen Spiegel besitzen. Ist dies nicht möglich, so ist die Agentur rechtzeitig darüber zu unterrichten. Die Agentur behält sich vor, bei Notwendigkeit eine Umkleidemöglichkeit und die entsprechenden Gegenstände (Spiegel, Bestuhlung usw.) gegen Aufpreis zu organisieren.

Verpflegung
Catering (Speisen und Getränke) stellt der Auftraggeber für Tänzer/innen, der von der Agentur beauftragten weiteren Akteuren (z.B. Diskjockey und deren etwaige Technikern) sowie Mitarbeitern der Agentur im angemessenen Rahmen kostenfrei zur Verfügung.

Sicherheit
Der Auftraggeber ist für die Absicherung der Tänzer/innen durch geeignetes Personal gegen etwaige Übergriffe, unsittlichen Handlungen oder anderen Übergriffen von Gästen oder anderen Personen in seinem Verantwortungsbereich während der gesamten Veranstaltung verantwortlich. Dieses geeignete Personal muss diesen Aufgaben zur Gewährung der persönlichen Sicherheit der Tänzer/innen vom Veranstalter autorisiert und in jeder Form gewachsen sein. Ist dies dem Veranstalter nicht möglich, stellt die Agentur kostenpflichtig Security Personal zur Verfügung.

Jugendschutz
Wir weisen darauf hin, dass sämtliche Darbietungen der Agentur erotischen Charakter (keine pornografischen Handlungen) haben und der Zutritt zur Veranstaltung nur für Erwachsene ab 18 Jahren gewährt werden darf. Für deren Durchführung und Durchsetzung ist der Auftraggeber verantwortlich. Etwaige Schadensersatzansprüche oder Anzeigen gegen die Agentur wegen Verletzung des Jugendschutzgesetzes sind daher generell ausgeschlossen.

Rechnungslegung / Zahlung
Die Agentur stellt Rechnungen nach § 19 Abs. 2. UStG. (Mehrwertsteuer ausweisbar). Die Rechnungslegung der Agentur erfolgen in der Regel auf elektronischem Weg (per E-Mail) und sind sofort nach Rechnungseingang, sofern im Veranstaltungsvertrag nicht anderweitig festgelegt, ohne Abzug fällig.
Bei verspäteter Zahlung gelten Verzugszinsen in der Höhe von 8 % p.a. über dem Basiszinssatz der europäischen Zentralbank als vereinbart. Darüber hinaus sind alle sonstigen, mit dem Zahlungsverzug verbundenen Kosten und Aufwendungen, wie die zur zweckentsprechenden Rechtverfolgung aufgelaufenen Mahngebühren und Eintreibungskosten bis zur gesetzlichen Höchstgrenze zu ersetzen. Der Auftraggeber darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig gerichtlich festgestellten Forderungen aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen.

Gewährleistung und Haftung
Die Agentur gewährleistet die vereinbarungsgemässe Organisation der übertragenen Veranstaltung. Der Auftraggeber hat allfällige Reklamationen sofort in der Veranstaltung mündlich zu rügen, und, sofern die Rüge aufrechterhalten wird, diese Rüge spätestens innerhalb von drei Tagen schriftlich dokumentiert zu wiederholen und zu begründen. Im Fall berechtigter und rechtzeitiger Reklamationen steht dem Auftraggebern, sofern dies aufgrund der Art der Leistung möglich ist, das Recht auf Verbesserung der Leistung durch die Agentur zu. Im Falle der Gewährleistung hat Verbesserung jedenfalls Vorrang vor Preisminderung oder Wandlung. Ersatzansprüche und allfällige Mängelrügen können somit nur während der Dauer des Durchführungszeitraumes geltend gemacht werden.
Die Agentur ist von sämtlichen Haftungen und Ansprüchen frei, welche nicht auf die Beschaffung und Organisation von notwendigen bautechnischen und versicherungsrelevanten Leistungen zurückzuführen sind. Das betrifft insbesondere die notwendigen Leistungen, welche der Auftraggeber selbst realisiert.
Die Auswahl von entsprechenden Darstellern/innen, die für diese Art von Unterhaltung vorgesehen ist, liegt im Ermessen der Agentur. Die Agentur übernimmt keinerlei Haftung wegen "Nichtgefallen" einer Darbietung oder Person.

Eigentumsrecht und Urheberschutz
Alle Leistungen der Agentur (z.B. Ideen, Konzepte, konkrete PR-Maßnahmen etc.), auch einzelne Teile daraus, bleiben im Eigentum der Agentur. Der Auftraggeber erwirbt durch Zahlung des Honorars nur das Recht der einmaligen Nutzung zum vereinbarten Zweck und im vereinbarten Nutzungsumfang. Ohne gegenteilige Vereinbarung mit der Agentur darf der Auftraggeber die Leistungen der Agentur nur selbst und nur für die Dauer des Vertrages nutzen.
Änderungen von Leistungen der Agentur durch den Auftraggebern sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Agentur und - soweit die Leistungen urheberrechtlich geschützt sind - des Urhebers zulässig.

Termine
Zur Einhaltung des vereinbarten Termins ist die intensive Mitwirkung des Auftraggebers, insbesondere hinsichtlich der Erteilung von Informationen und Freigaben notwendig. Dies gilt insbesondere auch für jene Maßnahmen, die nur vom Auftraggeber durchgeführt werden können, wie z.B. Einreichen von Unterlagen und Dokumenten, Behördeneinreichungen etc. Sollten aufgrund nicht entsprechender Mitwirkung des Auftraggebers zusätzliche Maßnahmen notwendig werden oder Mehrkosten entstehen, so sind diese vom Auftraggeber zu vergüten. Unabwendbare oder unvorhersehbare Ereignisse - insbesondere Verzögerungen bei Auftragnehmern der Agentur - entbinden die Agentur jedenfalls von der Einhaltung des vereinbarten Termins.

Anzuwendendes Recht
Auf die Rechtsbeziehungen zwischen Auftraggeber und der Agentur und auf die Frage eines gültig zustande gekommenen Vertrages sowie seiner Vor- und Nachwirkungen ist ausschließlich deutsches Recht anzuwenden.

Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort ist der Sitz der Agentur. Als Gerichtsstand für alle sich mittelbar oder unmittelbar zwischen der Agentur und dem Auftraggebern ergebenden Streitigkeiten wird das für den Sitz der Agentur örtlich und sachlich zuständige deutsche Gericht vereinbart.

Die Agentur ist jedoch auch berechtigt, ein anderes, für den Auftraggeber zuständiges Gericht anzurufen.

 
Beachten Sie bitte auch unser:
> Impressum <
 
Copyright © 2009 stripperin-stripper.de • eMail: info@stripperin-stripper.de